Ausbildung zum Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Dieser kann aber ebenso auch von einer externen Firma gestellt und vom Auftraggeber bestellt werden. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.

Je nach gesetzlichen Voraussetzungen, die in den einzelnen Bundesländern verschieden sind, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden. Auch von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.

Die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten hat gegenüber der Bestellung eines internen Brandschutzbeauftragten sehr viele Vorteile. Zum Beispiel entstehen den Unternehmen und Betrieben keine Aufwendungen für die Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen des Brandschutzbeauftragten. Es werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet, sodass die einzelnen Organisationen eine zuverlässige Kostenkontrolle und somit Kostensicherheit haben. Wir unterstützen Ihr Unternehmen oder Ihren Betrieb mit erfahrenen, fachkundigen und verantwortungsbewussten Brandschutzbeauftragten. Zuverlässiges und professionelles Brandschutzmanagement muss nicht teuer sein.

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß überarbeiteter Richtlinie 12-09-01:2014-08(03) 12/09-01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) und den Inhalten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Information 205-003. Die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb), das Sachgebiet "Betrieblicher Brandschutz" im Fachbereich "Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die VdS Schadenverhütung GmbH sowie der Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e. V. (VBBD) haben gemeinsam die Richtlinien zu Ausbildung und Tätigkeiten von Brandschutz-beauftragten überarbeitet. Die bundeseinheitlichen Richtlinien sind wortgleich veröffentlicht als DGUV Information 205-003, vfdb 12-09-01:2014-08(03) sowie VdS 3111.
Die bisherigen Richtlinien BGI/GUV-I 847, vfdb 12-09/01:2009-03 und VdS 3111 sind damit hinfällig:

Zielgruppe:

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gem. DGUV Information 205-203 und VdS 3111 richtet sich an Mitarbeiter, die zukünftig den Brandschutz in Ihrem Unternhemen organisieren sollen. Dazu zählen neben anderen Brandschutzverantwortlicehn unter anderem Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Feuerwehrleute, Architekten und Ingenieure.

Abschluss:

Nach erfolgreicher Prüfung; Bescheinigung zum geprüften Brandschutzbeauftragter gem DGUV Information 205-033 und VdS 3111

Vorraussetzung:

Teil 1 & Teil 2 - Vollausbildung (64 UE):
Die Teilnehmer müssen mindestens eine abgeschlossenen technische Berufsausbildung besitzen oder mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Bereich nachweisen können. Idealerweise besitzen Sie Grundkenntnisse in der Arbeitssicherheit oder im Brandschutz.

Teil 2 - Verkürzte Ausbildung (34 UE):
Bezieht sich auf aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener Ausbildung zum Zugführer und aud Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASi).

Dauer:

1 bzw. 2-wöchiger Lerhgang, je nach Vorraussetzung des Teilnehmers mit abschliessender Prüfung.

Aufgaben als Brandschutzbeauftragter:

Der bestellte Brandschutzbeauftragte dient für den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) als einen zentralen Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb sowohl beratend als auch unterstützend. Hierbei steht er als sogenannte Stabsfunktion direkt dem Unternehmer/Arbeitgeber beratend zur Seite.
Er übernimmt auf Grundlage der Aufgabenliste der vfdb 12/09-01:2009-03 ausschließlich beratende und koordinierende Tätigkeiten:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
  • Dauer der Schulung (Theorie): 61 Unterrichtseinheiten (je 45 min.)
  • Dauer der Schulung (Praxis): 1 Unterrichtseinheit (45 min)
  • Dauer der Prüfung: 2 Unterrichtseinheiten (45 min)
  • Pauschalpreis für die Schulung (keine versteckten Kosten)
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