Brandschutzunterweisung

Ein richterliches Urteil des Oberlandesgericht Münster besagt: "Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit mit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern erstellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
Fragen Sie doch mal Ihre Mitarbeiter, wo sich die nächsten Brandschutzeinrichtungen (Feuermelder, Feuerlöscher, Wandhydranten oder Rauchabzüge) befinden und wie man diese bedient ... die Antworten werden Sie in den meisten Fällen nachdenklich machen.
Unsere Brandschutzschulungen führen wir als Inhouse-Schulungen bei Ihnen im Unternehmen durch. Dies ist möglich, da wir mit unseren Brandsimulatoren auch praktische Übungen realistisch, sauber und umweltgerecht durchführen können. Ebenso bieten wir Ihnen gerne unsere modernen Schulungsräume an unserer Akademie an. Dies für Einzelpersonen, als auch für Ihre komplette Belegschaft. Laut Arbeitsschutzgesetz und technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 ist eine ausreichende Anzahl von Personen in der Handhabung von Feuerlöschern und im Brandschutz zu unterweisen. Des Weiteren empfehlen wie je nach örtlichen Verhältnissen, eine praktische Übung mit Feuerlöschern durchzuführen. Unsere Brandschutzunterweisung findet wie vorgeschrieben mit einem theoretischen und einem praktischen Teil statt.
Die Zielgruppen: Kindergärten/Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser Alten- und Pflegeheime, Waren- und Geschäftshäuser, Firmen und Betriebe, städtische Ämter, Handwerksbetriebe und alle sonstigen Unternehmen mit Angestellten.
Wir führen unsere Schulungen auch an unserer Brandschutz Akademie NRW für Ihre Mitarbeiter durch, egal ob Sie einen oder zehn Mitarbeiter zu uns senden.
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Ermächtigte Ausbildungsstelle gemäß DGUV-Vorschrift 1. BG-Nr.: 8.1144
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