Erste Hilfe (Fahrschule)

Wo kann ich den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein machen?

Erste-Hilfe-Kurs: Für den Notfall im Strassenverkehr bestens geschult

Es ist passiert: Ein Verkehrsunfall oder ein Kreislaufzusammenbruch schlimmer noch ein Herzinfarkt: Wer durch einen Erste-Hilfe-Kurs geschult wurde, kann in solchen Notfällen helfen. Für Führerscheinanwärter ist der Erste-Hilfe Kurs Pflicht, aber auch eine freiwillige Teilnahme ist jederzeit möglich.

Endlich ist es soweit, selbst hinter einem Steuer sitzen und ein Fahrzeug führen! Wer wünscht sich nichts mehr, als den Führerschein zu haben oder ihn zu machen. Denn mit dem Führerschein ist man endlich nicht mehr von den Eltern oder anderen abhängig, die dann auch noch Zeit haben müssen, einen von A nach B zu fahren. Der Weg zu diesem Ziel jedoch, beginnt immer erst beim Erste-Hilfe-Kurs - denn hierüber müssen Führerscheinanwärter eine Teilnahmebescheinigung vorlegen, wenn sie sich bei einer Fahrschule ihrer Wahl zur Fahrausbildung anmelden.

Für viele ist dieser Kurs eher eine lästige Pflicht, doch jedem sollte auch bewusst sein, dass diese Schulung enorm wichtig ist. Denn sobald man als Autofahrer am Straßenverkehr teilnimmt, steigt auch das Risiko, auf Unfallverletzte zu treffen. Und dies nicht einmal, dass man selbst einen Unfall verursacht hat oder in einen verwickelt wurde. Es ist jederzeit ebenso möglich, dass man zufällig an einer Unfallstelle vorbeikommt. Was jedem bewusst sein sollte: Es gilt eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung für verletzte Personen.

Neben der erfolgreich bestandener Theorie- und Praxisprüfung ist ebenso auch das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein notwendig. Die Bezeichnung kann zunächst etwas verwirren, da sich der benötigte Umfang des Kurses je nach Führerscheinklasse unterscheidet. So ist beispielsweise für die Klassen A und B lediglich ein Kurs zu "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort" (LSMU) notwendig, wohingegen bei Lkw- und Omnibusführerscheinen der eigentliche "große" Erste-Hilfe-Kurs (EHK) absolviert werden muss. Die Kurse unterscheiden sich nicht nur in ihrem zeitlichen Umfang, sondern auch in der Stoffmenge. Die LSMU können dabei als Grundkurs für den erweiterten Erste-Hilfe-Kurs angesehen werden, wobei nicht mehr als drei Monate zwischen der Teilnahme an die LSMU und dem Aufbaukurs liegen dürfen.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSMU)
  • für Kleinkraftrad- bzw. Motorrad-Führerscheine (AM, A1, A2, A)
  • für Pkw-Führerscheine (B, BE)
  • für Traktor-Führerscheine (L, T)
In der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV, §19) ist für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass die Bewerber für eine Fahrerlaubnis an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilnehmen. Der Kurs besteht in der Regel aus vier Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten und kann an einem Tag absolviert werden. Zu den Grundlagen der LSMU gehören unter anderem das Erlernen der stabilen Seitenlage, die Blutstillung und Maßnahmen zur Wiederbelebung wie die Mund-zu-Mund-Beatmung. Die zunächst in der Theorie erörterten Themen werden dann auch in der Praxis geübt. Deshalb empfiehlt es sich, am Tag des Kurses bequeme Kleidung zu tragen.

Das Kursangebot für die LSMU ist meist sehr groß und kann bei unterschiedlichen Anbietern wahrgenommen werden. Nach erfolgreich abgeschlossener Teilnahme ist der LSMU-Schein unbegrenzt gültig. Häufig möchten Fahrschulen aber einen relativ jungen Nachweis sehen, obwohl auch ein älterer Schein anerkannt werden muss. Fahrschüler, deren LSMU-Kurs schon eine Weile her ist, sollten deshalb selbst einschätzen, ob sie eine Auffrischung ihrer Kenntnisse vornehmen möchten oder nicht, da das Wissen im Falle eines Unfalls Leben retten kann.
  • Dauer der Schulung: 9 Unterrichtseinheiten (je 45 min.)
  • Teilnehmer Personen: mindesten 6 maximal 15 Personen
  • Pauschalpreis für die Schulung (keine versteckten Kosten)
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