Brandschutzhelfer Ausbildung im Raum
Aachen - Köln/Bonn - Düsseldorf
Brandschutzhelfer Schulungen oder Ausbildungen werden im Internet zu genüge angeboten. Halten sie aber auch was sie versprechen?
Dies können wir natürlich nicht Urteilen - Was wir aber urteilen können ist, dass Sie bei uns eine echte Schulung nach DGVU 205-023
erhalten. Mit allen Inhalten die gefordert sind und das sowohl in der Theorie als auch in der Praxis. Denn ein Brand stellt für jedes
Unternehmen eine ernste Gefährdung und Bedrohung dar.Kommt es in Ihrem Unternehmen einmal zu einem Brand, so müssen Sie sich 100%ig auf Ihre Brandschutzhelfer verlassen können um Schaden an Mensch und Sachwerte abzuwenden. Hier ist natürlich das Wissen um das, was die Brandschutz Helfer essenziell. Fragen Sie sich nun selber, ob eine 2-3 Stunden Schulung mit übergabe einen Zertifikates ausreicht, um ein solches Wissen zu erlangen.
Sie kaufen bei uns keine Zertifikate für die Teilnahme, sondern buchen eine qualitativ hochwertige Brandschutz-Helfer Ausbildung - Dieses Wissen welches so an die Teilnehmer vermittelt wird schützt Ihre Mittarbeiter und auch Ihre Sachwerte im Ernstfall.
Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen, die im Brandfall gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und besonders zum Schutz des anderen Beschäftigten ausüben. Wir schulen Ihre Mitarbeiten im Großraum Köln/Bonn ebenso wie im Kreis Aachen oder Düsseldorf. Gerne kommen wir auch zu Ihnen in den Betrieb und das auch Bundesweit.
WICHTIG: Sie haben die gesetzliche Pflicht Brandschutzhelfer auszubilden.
Brandschutzhelfer kann jeder angestellte Mitarbeiter Ihrer Firma werden der physisch und mental dazu geeignet ist. Zum Brandschutz im Betrieb gehört auch eine regelmäßige Schulung aller Beschäftigten und Mitarbeitern. Deshalb sind Unternehmen verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen, oder eine Evakuierung einzuleiten.
Die Notwendigkeit ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"
- ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 6.2
- DGUV Information 205-023
Wer haftet wenn Sie das Thema
Brandschutzhelfer oder Brandschutz einfach ignorieren?
Die wenigsten Unternehmer wissen, dass Sie ihre Angestellten einmal pro Jahr über Notfallmaßnahmen und z.B. das Verhalten im Brandfall oder
den Umgang mit Feuerlöschgeräten unterweisen müssen. Aufgrund dessen, dass dieses im Gesetzt und den Unfallverhütungsvorschriften ganz genau vorgeschrieben ist, droht bei Verstößen ein hohes Bußgeld. Der Unternehmer, Arbeitgeber oder Geschäftsführer eines Betriebes ist für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Leider wird sehr oft dieses Thema unterschätzt und von den verantwortlichen Personen nicht oder nur ungenügend beachtet. Es entsteht so ein großes Risiko nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für die Verantwortlichen in einem Unternehmen sollte das Thema Brandschutz einfach missachtet oder nicht umgesetzt werden.
WICHTIG: Verantwortlich und somit auch Haftbar ist immer der Unternehmer und eventuelle Mitarbeiter mit Führungspositionen.
Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich beraten oder buchen Sie eine Brandschutzhelfer Ausbildung an unserer Brandschutz Akademie NRW
Rufen Sie uns kostenfrei an unter:
0800 333 00 88
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Ermächtigte Ausbildungsstelle gemäß DGUV-Vorschrift 1. BG-Nr.: 8.1144
Alle BG zertifizierte Kurse für Erste Hilfe werden durch den Ausbildungspartner durchgeführt.
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Akademie/Schule:
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